Petition von Terre des Femmes

Ich halte normalerweise nicht so sonderlich viel von Petitionen (fast egal ob Offline oder Online). Letztens habe ich eine Ausnahme gemacht für eine Online-Petition von Terre des Femmes. Diese sammeln Unterschriften dafür, dass die Gesetzeslücke im deutschen Strafgesetzbuch geschlossen wird, dass bei Vergewaltigung (und eigentlich auch bei „sexueller Nötigung”) ein (erkennbares) „Nein” nicht ausreicht.

Derzeit ist es so, dass selbst wenn eben ein solches „Nein” im Raum steht, dieses sogar vor Gericht nachweislich erkennbar war, dennoch ein Freispruch erfolgen kann. So fiel dann vor nicht allzulanger Zeit ein Urteil tatsächlich aus. Die Tat war an sich erwiesen. Jedoch war sie keine sexuelle Nötigung bzw. Vergewaltigung im Sinne des deutschen Strafrechts, weil nach dem derzeitigen Stand des § 177 StGB sich nur der strafbar macht, wer „Gewalt” (gemeint: physische Gewalt, Überwindung eines physischen Widerstandes) oder eine „Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben” einsetzt oder „eine[r] Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist„ ausnutzt.

In einigen anderen Ländern ist es wohl bereits so, dass auch das Missachten eines erkennbaren „Nein”, eines Widerspruchs, „ausreicht”, damit eine sexuelle Gewalt strafbar ist, und genau diese Lücke will Terre des Femmes geschlossen sehen.

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